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Was verstehen wir unter bio-logischem Zahnersatz?
 
1.    Der Zahnersatz muss unter den Richtlinien der GZM hergestellt sein. Das bedeutet homogene Güsse.
        Der Verbund von Materialien und die physikalische Wirkweise der Materialien unter dem Gesichtspunkt
        der individuell in den Mund einzubringenden Materialien sind zu prüfen.
2.    Legierungen frei von bekannt toxischen Bestandteilen verwenden.
3.    Die Patienten im Zweifelsfall auf Materialverträglichkeit prüfen.
4.    Einmalverguss anwenden.
5.    Kunststoffe anbieten, die frei von Monomer, Formaldehyd und Acrylaten sind.
6.    Zahnarzt und Patient bei Bedarf ganzheitlich beraten.
7.    Eventuell bei der Störfeldsuche unterstützen. Wurzelfüllungen überprüfen.
8.    Zahnbezug auf Organe herstellen.
10.  Amalgamsanierungen begleiten mit dem Sauerstoffgerät und einer DMSA-Behandlung.
11.  Funktionsanalyse betreiben.
12.  Auf Wunsch des Patienten der Einsatz von effektiven Mikroorganismen.
13.  Eine psychosomatische Beratung beim Patienten durchführen.
14.  Valplastversorgungen
         (thermoplastisches Nylon - statt Kunststoff - absolut monomer- und formaldehydfrei).

 

"Gesunde Zähne" ist unser Motto.

97% der Patienten legen Wert auf diese Frage. Nur 8% wollen ästhetisch schöne Zähne. Wir bieten beides zu angemessenen Preisen.