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Heilkunde > Bio-logischer ZE
Was verstehen wir unter bio-logischem Zahnersatz?
1. Der Zahnersatz muss unter den Richtlinien der GZM hergestellt sein. Das bedeutet homogene Güsse, der Verbund von Materialien und die physikalische Wirkweise der Materialien unter dem Gesichtspunkt der individuell in den Mund einzubringenden Materialien zu prüfen. 2. Metall frei von bekannt toxischen Bestandteilen zu verwenden. 3. Die Patienten im Zweifelsfall auf Verträglichkeit zu prüfen. 4. Einmalverguss zu verwenden. 5. Kunststoffe anzubieten, die frei von Monomeren, Formaldehyden und Acrylaten sind. 6. Zahnarzt und Patient bei Bedarf ganzheitlich zu beraten. 7. Eventuell bei der Störfeldsuche zu unterstützen. Wurzelfüllungen zu überprüfen. 8. Zahnbezug auf Organe herstellen. 9. Schwermetalltestungen und Ausleitungen durchführen. 10. Amalgamsarnierungen begleiten mit dem Sauerstoffgerät und einer DMSA-Behandlung. 11. Funktionsanalyse zu betreiben. 12. Auf Wunsch des Patienten der Einsatz von effektiven Mikroorganismen. 13. Eine psychosomatische Beratung beim Patienten durchführen.
"Gesunde Zähne" ist unser Motto. 97% der Patienten legen Wert auf diese Frage. Nur 8% wollen ästhetisch schöne Zähne. Wir bieten beides zu angemessenen Preisen.
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